1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Auftragnehmer Grebe Consciousness Training – nachfolgend GCT genannt (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Abweichungen hiervon zur weiteren Gestaltung des Auftragsverhältnisses müssen stets schriftlich vereinbart werden.

 

2. Umfang und Ausführung des Dienstleistungsauftrages

Gegenstand des Auftrages ist die vertraglich vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

 

3. Leistungen und Änderungen des Leistungsumfanges

Einzelheiten der jeweiligen Dienstleistung regelt das jeweilige Angebot mit dem Auftraggeber. Die Art der Dienstleistung, der genaue Umfang, das entsprechende Honorar, die zusätzlichen Kosten und das jeweilige Ziel der Vortrags-, Trainings- und Coachingleistungen werden mit dem jeweiligen Angebot von GCT im Einzelnen festgelegt und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung und Anerkennung der AGBs seitens des Auftraggebers. Mögliche Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Auftrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer.

 

4. Mitwirkung Dritter

GCT ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages Dritte hinzuzuziehen. Der Einsatz von weiteren, mit GCT kooperierenden Beratern und Trainern wird in jedem Fall mit dem Auftraggeber abgestimmt.

 

5. Vergütung der Leistung, Zahlungsbedingungen, Verzug

Die vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelder berechnen sich zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % des säumigen Betrages pro Jahr für den Verzugszeitraum zu zahlen. Die Opportunitätskosten für Konzeption, Vor- und Nachbereitung, An- und Abreisezeit werden nach Absprache mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.

Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden wie folgt berechnet:

-          Fahrtkosten eigener PKW: 0,40 €/km

-          Fahrtkosten Leihwagen nach Belegen und Tankquittungen

-          Flugkosten innerhalb Deutschlands: Economy Class

-          Zugkosten innerhalb Deutschlands: 1. Klasse

-          Übernachtungskosten innerhalb Deutschlands: nach Belegen   

-          Verpflegungskosten: 35 € Tagespauschale

Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Fristen und Termine

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gelten für Seminare, Workshops, Coachings und Vorträge folgende Stornoregelung: kommt es zu einer Terminverschiebung oder Terminstornierung seitens des Auftraggebers, werden bei Benachrichtigung bis 42 Tage vor dem vereinbarten Termin keinen Kosten berechnet. Danach werden bei weniger als 42 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 %, bei weniger als 28 Tage vor dem vereinbarten Termin 80 % und bei weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Kommt es aufgrund von Krankheit zu einer Terminverschiebung seitens des Auftragnehmers, ist dieser verpflichtet,  einen personellen Ersatz oder einen zeitnahen neuen Termin zu benennen.

 

7. Vertraulichkeit und Urheberrecht

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber benannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt. Es sein denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten. Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder seitens des Kunden in öffentlicher Form verbreitet werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Konzepte oder Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum von GCT über die im konkreten Auftrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde. GCT und der Auftraggeber sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.

 

8. Leistungsstörung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer wird die von ihm vertraglich übernommenen Dienstleistungen mit der berufsüblichen Sorgfalt ordnungsgemäß ausführen. Im Hinblick auf den dienstvertraglichen Charakter des jeweiligen Vertrages wird ausdrücklich klargestellt, dass der Auftragnehmer keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges beim Auftraggeber übernimmt. Erhebt der Auftraggeber berechtigte Einwendungen gegen die Qualität der vom Auftragnehmer im Einzelfall erbrachten Leistungen und liegt Verschulden des Auftragnehmers vor, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer diese Mängel schriftlich anzeigen. Der Auftragnehmer ist dann zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, finden die gesetzlichen Vorschriften über Verzug und Mangelhaftung entsprechend Anwendung. Der Auftragnehmer hat Ereignisse, die die vereinbarte Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, nicht zu vertreten, sofern sie außerhalb seines Einflussbereiches liegen. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall für die Dauer der Störung von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Vereinbarte Fristen verlängern/verschieben sich um die Dauer der Störung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vom Eintritt der Störung in angemessener Weise unverzüglich unterrichten. Tritt die Störung nach Beginn der Durchführung des Vertrages ein, so behält der Auftragnehmer seine bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Ansprüche in voller Höhe.

 

9. Haftung und Schadensersatz

Zur Haftung von Ansprüchen auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer oder seine Gehilfen wird auf die jeweilige Angebotsbestätigung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Bezug genommen. Die Haftung von GCT beschränkt sich auf den Auftragswert von GCT bzw. des betroffenen Auftragsteil, in dessen Durchführung das schädigende Ereignis eintrat. Der Schadensersatz bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadenersatz- und Aufwendungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GCT. GCT haftet nicht für einen konkreten Erfolg in der Organisation des Auftraggebers oder für einen konkreten Erfolg in Bezug auf eine Person oder Personengruppe. Die jeweiligen Vortrags-, Beratungs-, Trainings- und Coachingleistungen werden von GCT nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für  erteilte Hinweise und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt GCT keine Haftung.

 

10. Beendigung des Vertrages und Kündigung

Der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene, für eine bestimmte Maßnahme vereinbarte Vertrag endet entweder durch den vereinbarten Zeitablauf oder durch Zielerreichung. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 8 Wochen möglich. Unabhängig davon bleibt das Recht für den Auftraggeber und den Auftragnehmer auf eine außerordentliche Kündigung bestehen. Diese außerordentliche Kündigung hat schriftlich und per Einwurfeinschreiben zu erfolgen. Für die bis zur Beendigung des Vertrages erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Opportunitätskosten.

 

11. Unabhängigkeit

Die Vortrags-, Trainings- und Coachingleistungen von GCT beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich GCT auch entschieden von Organisationen wie Scientology und ähnlich gearteten Glaubens- und Sektengemeinschaften und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Das Gleiche erwartet GCT auch von seinem Auftraggeber.

 

12. Erfüllungsort, außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichtsstand

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Leonberg. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag unterliegen dem deutschen Recht. Bei konkreten und die Geschäftsbeziehung belastenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien streben beide zunächst eine außergerichtliche Streitklärung durch Mediation oder Schlichtung an, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Beide Vertragsparteien sind für vertragliche Schiedsvereinbarungen offen.

 

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen in einem Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so gelten die anderen Bestimmungen fort. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sollten. Die Parteien sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.

Grebe Consciousness Training, Sabine Alexandra Grebe Simon Grebe, Leonberg, 01. Juli 2014